Mehr oder weniger übersichtlich präsentieren sich die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien mit ihren Grundsatz- oder Wahlprogrammen im Netz. Auch die Presse und die Sendeanstalten sind in sehr vielen Fällen nicht objektiv und neutral. Hier zum Vergleich der Versuch einer aktuellen Übersicht der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien:
außerdem durch Umfrageergebnisse relevant
Bayerische Verfassung zur Meinungsfreiheit:
Artikel 110. (1) Jeder Bewohner Bayerns hat das Recht, seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern. An diesem Recht darf ihn kein Arbeits- und Anstellungsvertrag hindern und niemand darf ihn benachteiligen, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht. Artikel 111. (1) Die Presse hat die Aufgabe, im Dienst des demokratischen Gedankens über Vorgänge, Zustände und Einrichtungen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wahrheitsgemäß zu berichten. (2) Vorzensur ist verboten. Gegen polizeiliche Verfügungen, welche die Pressefreiheit berühren, kann gerichtliche Entscheidung verlangt werden.